Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.
Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen
Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.
Amtliche Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 18. November 2024 die Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Kreisarchivs Lahn-Dill sowie die Gebührenordnung für das Kreisarchiv Lahn-Dill beschlossen. Der vollständige Wortlaut dieser Satzung und Gebührenordnung kann im Internet unter Kreisrecht – Lahn-Dill-Kreis eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung und Gebührenordnung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.Wetzlar, 9. Dezember 2024 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-KreisesCarsten BraunLandratAmtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Stippbach
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Herstellung der linearen Durchgängigkeit am Oberlauf des Gewässers Stippbach in Form einer Hochflutschwelle mit Umgehungsgerinne und naturnahe Erneuerung eines Querungsbauwerkes in der Gemarkung Ballersbach, der Gemeinde Mittenaar.
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung mit den Ergebnissen der UVP-Vorprüfung kann unten eingesehen werden.Wetzlar, den 21.11.2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Beteiligungsbericht 2023
Der Kreisausschuss teilt mit, dass der Beteiligungsbericht des Lahn-Dill-Kreises für das Geschäftsjahr 2023 vorliegt. Der Beteiligungsbericht ermöglicht einen weitreichenden Überblick über die Unternehmensbeteiligungen des Lahn-Dill-Kreises.
Wetzlar, den 16. September 2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreisesgez. Wolfgang Schuster
LandratDer Beteiligungsbericht kann hier eingesehen werden:
Einladung zum Inklusionsbeirat
Sitzung des Inklusionsbeirat 28.11.2024
Die Sitzung findet um 16:30 Uhr in der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises, Raum D2.001 (großer Sitzungssaal), Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, statt.
Einladung zu den Fachausschüssen
- Sozialausschuss; Sitzung am 4. Dezember 2024
- Umweltausschuss; findet nicht statt.
- Bauausschuss; Sitzung am 10. Dezember 2024 (Gemeinsame Sitzung mit Bildungsausschuss zu Top 1 und 2)
- Bildungsausschuss; Sitzung am 10. Dezember 2024 (Gemeinsame Sitzung mit Bauausschuss zu Top 1 und 2)
- Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Organisationsausschuss; Sitzung am 12. Dezember 2024
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Herr Carsten Braun, Driedorf, gewählt über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), hat schriftlich zum 28. Oktober 2024 auf sein Mandat verzichtet und scheidet damit aus dem Kreistag aus. Der darauffolgende noch nicht berücksichtigte Bewerber, Herr Johann Günter Jackel, Herborn, ist leider verstorben. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der CDU rückt somit Herr Jörg Leiter, Hohenahr, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.Wetzlar, 29. Oktober 2024Der besondere Kreiswahlleiter für die KommunalwahlGez.Strack-SchmalorLeitender VerwaltungsdirektorAufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Bundestagswahl 2025
Amtliche Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises
Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters „Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025“ erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 4. Oktober 2024
Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 171
Reinhard Strack-Schmalor
Leitender VerwaltungsdirektorDer vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Öffentliche Bekanntmachung
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Jahresabschluss 2021 des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen. Außerdem wurde die Entlastung des Vorstandes gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2021 erteilt. Der Jahresabschluss liegt nunmehr in den kommenden Tagen öffentlich aus.
Reiner Gail
VorstandDer vollständige Wortlaut der Auslegungsbekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Frau Carmen Zühlsdorf-Michel, Wetzlar, gewählt über den Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat schriftlich mit Ablauf des 31. August 2024 auf ihr Mandat verzichtet und wird damit aus dem Kreistag ausscheiden. Als nächste noch nicht berücksichtigte Bewerberin aus dem Kreiswahlvorschlag der GRÜNE hat Frau Helga Rinn-Böttcher auf das Mandat verzichtet. Somit rückt Frau Heike Knorz, Hüttenberg, als nächste nicht berücksichtigte Bewerberin aus dem Kreiswahlvorschlag der GRÜNE zum. 1. September 2024 in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.Wetzlar, 26. August 2024Der besondere Kreiswahlleiter für die KommunalwahlGez.Strack-SchmalorLeitender VerwaltungsdirektorÖffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024/25
Die vorstehende Haushaltssatzung 2024/25 wird hiermit bezogen auf das Haushaltsjahr 2024
öffentlich bekannt gemacht.Die nach § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 97a i.V. mit §§ 92 Abs. 5 Nr. 2, 102 Abs. 4, 103
Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO sowie § 50 Abs. 6 HFAG erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
zu den Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich sowie zu den Festsetzungen
in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind bezogen auf das Haushaltsjahr 2024
erteilt.